kommentierte Links (3)
Geschrieben von: lars
Hansjörg Geiger war unter Anderem Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Präsident Bundesnachrichtendienstes. Er hat der taz ein Interview zum BKA-Gesetz gegeben und einen genialen Vorschlag gemacht:
Wie sieht die Aufgabenteilung mit dem Verfassungsschutz aus? Ist die deutlicher?
Leider nein. Wie schon der Verfassungsschutz wird auch das BKA zunehmend im Vorfeld von Gefahren ermitteln. Außerdem erhält das BKA immer mehr heimliche Ermittlungsbefugnisse. Auch da droht ein Zuständigkeitskonflikt. Und der Betroffene kann sich überhaupt nicht wehren, weil er von heimlichen Maßnahmen ja nichts mitbekommt.
Was schlagen Sie vor?
Bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen sollte der Staat einen Bürgeranwalt beauftragen, die Rechte der Betroffenen wahrzunehmen, auch wenn diese zunächst nichts davon erfahren.
Er hat auch sonst sehr sinnvolle Dinge von sich gegeben (sonst würde ich das hier auch nicht verlinken
), aber dieser Vorschlag ist wirklich gut durchdacht denn diese Bürgeranwälte könnten einer maßlosen Überwachung ohne zugrunde liegenden Beweisen entgegen wirken und solche Armutszeugnisse verhindern.
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Eine Antwort zu “kommentierte Links (3)”
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09. November 2008 um 00:26
Ja sehr gut was er da sagt, wenn das nur auch umgesetzt wird.
Hier ist der gesetzentwurf zum nachlesen wenn er so verabschiedt wird naja.
Also macht euch einfach selbst ein Bild:
http://www.gulli.com/news/bka-.....008-11-08/
MfG
Matthias